Allgemeine Geschäftsbedingungen

der RFS Mechanik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

  1. Allgemeines / Vertragsabschluss

    Für alle Lieferungen und Leistungen sowie für künftige gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Konzessionsbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird. Andere Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

    Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabsprachen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung.

  2. Vertragsabschluss

    Angebote über Dreh- und Frästeile und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Wir behalten uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Produkte beeinträchtigt wird.

    Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Produkte dienen.

    Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der RFS Mechanik UG & Co. KG.

  3. Preise und Zahlungsbedingungen

    Für die Lieferung gelten die Angebots- und Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.

    Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, Verpackung, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung

    getroffen wurde.

    Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die RFS Mechanik UG & Co. KG über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über den Basiszinssatz zu berechnen und zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Verzugs- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

    Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz oder einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen, speziell bestellt und angefertigte Bauteile vom Kunden besteht Abnahmepflicht. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist RFS Mechanik UG & Co. KG berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Für die Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die RFS Mechanik UG & Co. KG Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal EUR 30€ zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann die RFS Mechanik UG & Co. KG den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

    Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

  4. Lieferfristen

    Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.

    Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger

    und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

    Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskampfmaßnahmen, sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Eingriffen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

    Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der EU. Lieferungen in andere Länder müssen schriftlich per Fax oder Email bestellt werden Lieferungen von der RFS Mechanik UG & Co. KG erfolgen unfrei zuzüglich Versandkosten. Die Lieferung erfolgt mit einem Paketdienst/ Transportunternehmen nach Wahl von RFS Mechanik UG & Co. KG.

    Die von der RFS Mechanik UG & Co. KG platzierten Angebote gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bei dem Angebot vermerkt ist, nur „solange der Vorrat reicht“. RFS Mechanik UG & Co. KG behält sich wegen der schnellen Weiterentwicklung der technischen Geräte vor, von der Produktbeschreibung abweichende Produkte zum gleichen Preis zu liefern, sofern die beschriebenen Leistungsdaten und Eigenschaften mindestens erreicht werden.

    Wenn das bestellte Produkt/Material bzw. ein vergleichbares Produkt/Material nicht verfügbar ist, weil RFS Mechanik UG & Co. KG von seinem Lieferanten nicht mit dem vorgenannten Produkt beliefert werden kann, hat von RFS Mechanik UG & Co. KG das Recht, sich von dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen. In diesem Falle wird RFS Mechanik UG & Co. KG den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.

    Macht höhere Gewalt die Lieferung oder eine sonstige Leistung unmöglich, ist eine Leistungspflicht von der RFS Mechanik UG & Co. KG ausgeschlossen; evtl. bereits gezahlte Beträge werden von RFS Mechanik UG & Co. KG unverzüglich erstattet.

    RFS Mechanik UG & Co. KG kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Käufers an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Sollte die Zustellung der Ware trotz dreimaligem

    Versuchs scheitern, erlischt der Kaufvertrag automatisch. Darüber hinaus ist von der RFS Mechanik UG & Co. KG bei

    Lieferungsbehinderung von mehr als einer Woche berechtig. Wird die Verspätung der Lieferung oder Leistung aufgrund einer der vorgenannten Verzögerungen für den Kunden nachweislich unzumutbar, kann er nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

  5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Export

    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, welche der Besteller nicht selbstständig zurückweisen darf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.

    Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt die von uns schriftlich bestätigt werden muss.

    Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

    Der Export von Vertragsware in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder der Import von Vertragsware aus Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist unzulässig, es sei denn, wir erteilen hierzu vorher unsere schriftliche Zustimmung. Für alle Exporte sind die europäischen und/oder US-amerikanische Exportverbote zu beachten.

  6. Umtausch bzw. Rücknahme

    Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen Bestätigung der RFS Mechanik UG & Co. KG und wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im Falle der von der RFS Mechanik UG & Co. KG veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen. Bei Sonderanfertigung, Fertigung nach Zeichnung/Skizze vom Kunden, müssen innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Ware, schriftlich reklamiert werden.

    Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, anders ausgedrückt der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der RFS Mechanik UG & Co. KG und ihrer Zulieferanten.

  7. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) Eigentum der RFS Mechanik UG & Co. KG. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

    Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

    Eine Umarbeitung oder Veränderung des Produkts führt zum Erlöschen der Garantiebestimmungen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

    Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

    Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

  8. Gewährleistung / Haftungsausschluss

    Die RFS Mechanik UG & Co. KG gewährleistet für Privatkunden eine Dauer von 24 Monaten, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate ab Lieferdatum, dass die gelieferten Gegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.

    Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile und – materialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware

    begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.

    Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

    Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

    Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der RFS Mechanik UG & Co. KG oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns befugt wurden.

    Sollte die RFS Mechanik UG & Co. KG Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In diesem Falle leiten wir die Reparatursache lediglich für den Käufer an die Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen.

    Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.

    Wenn ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Andere Rechte, besonders die Rückgängigmachung des Vertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum begrenzen sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl.

    Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.

    Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.

    Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    Für jeglich Rücksendungen muss der Käufer sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen.

  9. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

    Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises oder einen nachweisbar höheren Schaden zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

  10. Verwendung von Kundendaten

    Wir sind berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verwenden.

  11. Erfüllungsort

    Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche, wird Braunschweig vereinbart.

    In einer Handelsbeziehung mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Braunschweig vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

  12. Unwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.