AGB´s
1. Allgemeines / Vertragsabschluss
1.1 Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Ergänzend gelten die Konzessionsbedingungen der Hersteller, die den Vertragsprodukten beiliegen, sofern diese Vertragsbestandteil sind.
1.2 Ablehnung fremder Bedingungen
Andere Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.3 Abweichungen und Nebenabsprachen
Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen oder Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.3 Abweichungen und Nebenabsprachen
Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen oder Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.5 Mindestalter des Kunden
Der Kunde bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist und die rechtliche Fähigkeit besitzt, Verträge abzuschließen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Freibleibende Angebote
Angebote über Dreh- und Frästeile sowie Angaben zu von uns vertriebenen Geräten und Produktbeschreibungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zugesichert wird. Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren Druckschriften gemachten Angaben bleiben vorbehalten, solange diese Änderungen den Wert oder die Funktion der angebotenen Produkte nicht beeinträchtigen.
2.2 Sicherstellung der Lieferfähigkeit
Änderungen, die erforderlich sind, um die Lieferfähigkeit unserer Produkte zu gewährleisten, bleiben ebenfalls vorbehalten.
2.3 Zustandekommen des Vertrags
Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Annahme der gelieferten Ware durch den Kunden zustande.
2.4 Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der RFS Mechanik UG & Co. KG.
2.5 Auskunft zu Bestellungen
Alle Bestelldetails werden Ihnen per E-Mail übermittelt. Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
2.6 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form gemäß den Anforderungen des E-Rechnungs-Gesetzes und wird per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde mit dieser Form der Rechnungsstellung einverstanden. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und die Zustellung der elektronischen Rechnung ermöglicht wird.
Weitere Informationen zum E-Rechnungs-Gesetz können Sie auf diesem Link nachlesen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Lieferung gelten die Angebots- und Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten inklusive Verpackung, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.
3.2 Rechnungen
Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag ab Rechnungsdatum ohne Abzüge unverzüglich zu begleichen, sofern in der Rechnung keine abweichenden Zahlungsbedingungen angegeben sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die RFS Mechanik UG & Co. KG über den Betrag verfügen kann.
3.2.2 Verzugszinsen
Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu berechnen und zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.3 Abnahmeverzug
Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadensersatz zu verlangen. Ein höherer, nachweisbarer Schaden kann zusätzlich geltend gemacht werden. Bei speziell bestellten und angefertigten Bauteilen besteht für den Käufer eine Abnahmepflicht.
3.4 Lagerung bei Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmeverzugs ist die RFS Mechanik UG & Co. KG berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei RFS Mechanik UG & Co. KG, einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Der Käufer hat für die entstehenden Lagerkosten pro Artikelnr. ohne weiteren Nachweis einen pauschalen Betrag von 20 EUR pro Monat zu zahlen. Falls höhere Lagerkosten anfallen, können diese gegen Nachweis vom Käufer verlangt werden.
3.5 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultiert. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
4. Lieferfristen
4.1 Verbindliche Liefertermine
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Ablauf der Frist abgesandt wird.
4.2 Verlängerung der Lieferfrist
Die Lieferfrist verlängert sich gegebenenfalls um die Zeit, bis der Besteller uns alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übermittelt hat. Alle Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
4.3 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Umstände
Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskampfmaßnahmen oder bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z. B. gesetzliche oder behördliche Eingriffe (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) oder höhere Gewalt. Dies gilt auch, wenn diese Umstände während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller in wichtigen Fällen schnellstmöglich mitteilen.
4.4 Lieferung innerhalb der EU
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift innerhalb der EU. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt die Lieferadresse, die der Käufer im Bestellprozess angegeben hat, als die gültige Lieferadresse. Lieferungen in andere Länder müssen schriftlich per Fax oder E-Mail bestellt werden. Lieferungen erfolgen unfrei zuzüglich Versandkosten und werden mit einem Paketdienst oder Transportunternehmen nach Wahl von RFS Mechanik UG & Co. KG durchgeführt.
4.5 „Solange der Vorrat reicht“
Unsere Angebote gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, nur „solange der Vorrat reicht“. Aufgrund der schnellen Weiterentwicklung der technischen Geräte behält sich RFS Mechanik UG & Co. KG vor, von der Produktbeschreibung abweichende Produkte zum gleichen Preis zu liefern, solange die beschriebenen Leistungsdaten und Eigenschaften mindestens erreicht werden.
4.6 Nichtverfügbarkeit von Produkten
Sollte das bestellte Produkt oder Material nicht verfügbar sein, weil RFS Mechanik UG & Co. KG von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, behält sich RFS Mechanik UG & Co. KG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und eventuell bereits gezahlte Beträge werden umgehend erstattet.
4.7 Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund höherer Gewalt
Macht höhere Gewalt die Lieferung oder eine sonstige Leistung unmöglich, ist die Leistungspflicht von RFS Mechanik UG & Co. KG ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattet.
4.8 Leistungsablehnung bei unzumutbarem Aufwand
RFS Mechanik UG & Co. KG kann die Leistung verweigern, wenn der Aufwand für die Erfüllung des Vertrages in einem groben Missverhältnis zum Interesse des Käufers an der Vertragserfüllung steht.
4.9 Nichtzustellung und automatische Vertragsauflösung
Sollte die Zustellung der Ware trotz dreimaligem Zustellversuch scheitern, erlischt der Kaufvertrag automatisch, ausgenommen bei speziell bestellten und angefertigten Bauteilen.
4.10 Rücktritt bei Lieferverzögerung
Sollte die Lieferung oder Leistung aufgrund einer der oben genannten Verzögerungen für den Kunden nachweislich unzumutbar werden, kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Export
5.1 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, welche der Besteller nicht selbstständig zurückweisen darf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.
5.2 Versandart und -weg
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt, die von uns schriftlich bestätigt werden müssen.
5.3 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
5.4 Export
Für alle Exporte sind die europäischen und/oder US-amerikanischen Exportverbote zu beachten.
6. Umtausch bzw. Rücknahme
6.1 Umtausch und Rücknahme
Ein Umtausch oder eine Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen Bestätigung der RFS Mechanik UG & Co. KG und wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im Falle der von der RFS Mechanik UG & Co. KG veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuchs.
6.2 Ausschluss von Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Verpackung
Ein Umtausch oder eine Rücknahme ist ausgeschlossen, wenn die Originalverpackung geöffnet oder beschädigt wurde.
6.3 Sonderanfertigungen und Fertigung nach Kundenwunsch
Bei Sonderanfertigungen oder Fertigung nach Zeichnung/Skizze des Kunden sind Rücknahmen oder Umtausch ausgeschlossen. Reklamationen müssen jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen.
6.4 Reklamationsbearbeitung
Mit dem Öffnen der Originalverpackung, einschließlich der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz sowie die Gewährleistungsbedingungen an, ausgenommen bei speziell bestellten und angefertigten Bauteilen.
6.5 Originalverpackungen
Als Originalverpackungen gelten alle Verpackungen der RFS Mechanik UG & Co. KG und ihrer Zulieferanten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich sämtlicher Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen etc.) Eigentum der RFS Mechanik UG & Co. KG. Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltssache stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
7.2 Pfändungen oder Eingriffe Dritter
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, damit wir unsere Eigentumsrechte wahren können.
7.3 Veränderung oder Umarbeitung der Ware
Eine Umarbeitung oder Veränderung des Produkts führt zum Erlöschen der Garantiebestimmungen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.4 Miteigentum bei Hauptsache
Ist die Ware des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilig Miteigentum an der neuen Sache zu übertragen.
7.5 Weiterveräußern der Ware
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Bereits jetzt tritt der Besteller alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußertung der Ware gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen, in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
8. Gewährleistung / Haftungsausschluss
8.1 Gewährleistungsfrist
Die RFS Mechanik UG & Co. KG gewährleistet für Privatkunden eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate ab Lieferdatum, dass die gelieferten Gegenstände zum jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
8.2 Ausschluss von Haftung und Gewährleistung
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile und –materialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
- Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
- Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
- Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.3 Eingriffe und Reparaturen
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten oder Bauteilen ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der RFS Mechanik UG & Co. KG oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns befugt wurden.
8.4 Reparaturen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
Sollte die RFS Mechanik UG & Co. KG Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In diesem Fall leiten wir die Reparatursache lediglich für den Käufer an die Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen.
8.5 Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.
8.6 Mängelbeseitigung und Neulieferung
Wenn ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Andere Rechte, besonders die Rückgängigmachung des Vertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
8.7 Keine neuen Gewährleistungsfristen bei Austausch
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.
8.8 Haftungsausschluss für weitergehende Ansprüche
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
8.9 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.10 Rücksendungen
Für jegliche Rücksendungen muss der Käufer sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen.
9. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
9,1 Rücktritt vom Vertrag
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
9.2 Entschädigung bei Rücktritt oder nicht ausgeführter Bestellung
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises oder einen nachweisbar höheren Schaden zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Bei speziell bestellten und angefertigten Bauteilen besteht für den Käufer eine Abnahmepflicht.
10. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verwenden. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen, zur Kundenbetreuung sowie für die Durchführung und Optimierung unserer Geschäftsbeziehungen genutzt. Wir verpflichten uns, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Weitere Informationen zur Verarbeitung von Kundendaten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
11. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche, wird Braunschweig vereinbart.
In einer Handelsbeziehung mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Braunschweig vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
Helmstedt d. 09.01.2025
RFS Mechanik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Dieselstr. 10
38350 Helmstedt